30.06.2020 Mitteilung in dem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Nürburgringaffaire
In dem Strafverfahren gegen einen Schweizer Staatsbürger wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre, der von der 1. Großen Strafkammer durch Urteil vom 19.03.2020 freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft ihre gegen das Urteil eingelegte Revision zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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