Prozess nach Mord an Schwangerer Der Mordprozess rund um eine hochschwangere Frau in Paternion findet am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt statt. Ihr ehemaliger Geliebter, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Tat.
Der 36 Jahre alte Kärntner ist wegen Mordes an seiner hochschwangeren Geliebten angeklagt, aber auch wegen Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Betroffenen. Der Angeklagte, der seit August 2019 in Untersuchungshaft ist, bestreitet die Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Das Opfer, eine 31 Jahre alte mehrfache Mutter, war in der Nacht auf den 17. August in Paternion, Bezirk Villach Land, getötet worden. Nachbarn der Frau hatten die Polizei gerufen, nachdem sie Lärm aus der Wohnung der Familie gehört und kurz danach einen Mann weglaufen gesehen hatten. Die Beamten fanden die Frau tot in ihrer Badewanne. Zwei Tage später wurde der damals 35-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Er hatte ein Verhältnis mit der Frau, bestreitet aber, sie getötet zu haben. Der Mann war auch der Vater des ungeborenen Kindes, das mit seiner Mutter getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzlichen Mord vor.
Das Mehrparteienwohnhaus, in dem die Frau getötet wurde ORF In diesem Haus wurde die Tat verübt Indizienprozess erwartet Die Verteidigerin des Angeklagten Christina Lanschützer pocht hingegen darauf, dass ihr Mandant unschuldig ist. Sie beeinspruchte die Anklage, sobald sie eingebracht worden war. Das Oberlandesgericht Graz wies ihren Einspruch aber zurück.
Die Verteidigung forderte weiterhin eine Tatrekonstruktion, aber ohne Erfolg. Sie stützt sich unter anderem darauf, dass am Tatort selbst keine Fingerabdrücke des Verdächtigen gefunden wurden. Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte von einem weiteren Anwalt verteidigt wird. Manfred Arbacher-Stöger hält seinen Mandanten ebenfalls für unschuldig, es sei ein Indizienprozess zu erwarten, sagte Arbacher-Stöger vor Beginn des Prozesses. „Mein Mandant könnte auch zu 100 Prozent nicht der Täter gewesen sein.“
Alle Plätze vor Beginn der Verhandlung vergeben Der Prozess am Landesgericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl ist vorerst für Donnerstag und Freitag anberaumt. Aus Sicherheitsgründen wegen der Coronavirus-Pandemie dürfen nur 30 Personen im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes während der Verhandlung anwesend sein. Alle Plätze waren bereits vor Beginn vergeben. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.